Der algerische Pastor Youssef Ourahmane wurde am 2. Mai 2024 vom Berufungsgericht in Tizi Ouzou verurteilt, weil er «einen nicht genehmigten Gottesdienst» in einem «nicht für diesen Zweck zugelassenen Gebäude» gefeiert hatte. Die Strafe ist hoch: ein Jahr Gefängnis, sechs Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe von 100'000 algerischen Dinar (ca. 700 CHF).
Youssef Ourahmane, Pastor und Vizepräsident der EPA (Protestantische Kirche Algeriens), wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil er im März 2023 eine geistliche Tagung mit einigen christlichen Familien beaufsichtigt hatte. Diese fand in einem Gemeindekomplex statt, in dem sich eine Kapelle befand, die von den Behörden zwangsweise geschlossen wurde.
Diese Verurteilung bestätigt die repressive Politik gegenüber christlichen Aktivitäten in diesem nordafrikanischen Land, die sich seit 2019 verschärft hat und sich in einer Welle von Kirchenschliessungen und Gefängnisstrafen für ihre Leiter konkretisiert hat. Open Doors, eine NGO zur Unterstützung verfolgter Christen, stuft
Algerien auf Platz 15 des Weltverfolgungsindex ein und bestätigt damit, wie schwierig es für die rund 150'000 dort lebenden Christen ist, ihren Glauben frei ausüben zu können.
Derzeit sind in Algerien nur noch 4 der 46 Kirchen der Protestantischen Kirche Algeriens (EPA) geöffnet. Vor diesem Hintergrund wird jede Zusammenkunft zum Gottesdienst, jede christliche Versammlung in der Nähe einer geschlossenen Kirche verboten. Die Verurteilung im Berufungsverfahren von Pastor Youssef Ourahmane, Vizepräsident der Protestantischen Kirche Algeriens, wegen Handlungen im Zusammenhang mit der Religionsausübung in der Nähe eines von den Behörden geschlossenen Kirchengebäudes, veranschaulicht deutlich das Klima der Sanktionierung, das über dem Land herrscht.
Widersprüchliche Gesetze
Heute befinden sich die algerischen Christen in einer rechtlichen Unklarheit, die von den Behörden absichtlich aufrechterhalten wird. Einerseits besagt Artikel 51 der neuen algerischen Verfassung von 2020, dass «die Meinungsfreiheit unverletzlich ist» und dass «die freie Ausübung der Religionen garantiert ist, wenn sie unter Einhaltung des Gesetzes ausgeübt wird». Diese Freiheiten gehen jedoch nicht so weit, dass sie die Gewissensfreiheit einschliessen, die bereits 1989 verfassungsrechtlich verankert, 2020 jedoch wieder aufgehoben wurde. Dieser Rückschritt in Sachen Freiheiten untergräbt das Recht, zu glauben oder nicht zu glauben und für Muslime, ihre Religion zu wechseln.
Andererseits erkennt Algerien durch die Verordnung vom 28. Februar 2006 die christliche Religion an, ohne sie jedoch beim Namen zu nennen. Die Verordnung regelt die Ausübung «anderer, nicht muslimischer Gottesdienste» (Artikel 1) und «garantiert die freie Ausübung der Religion» im Rahmen der «öffentlichen Ordnung» und der «guten Sitten», während sie gleichzeitig an den Vorrang des Islam als Staatsreligion erinnert (Artikel 2). In Wirklichkeit zielt diese Verordnung vor allem darauf ab, die seit Anfang der 2000er Jahre zunehmenden Konversionen zum Christentum einzuschränken.
Quellen:
Figaro Vox,
ECJI