Nachrichten Indien | 16 August 2024

Indien: Uttar Pradesh erhöht das Strafmass für «Zwangskonversion»

 

 
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Der nordindische Bundesstaat Uttar Pradesh hat sein bestehendes Antikonversionsgesetz verschärft und eine lebenslange Freiheitsstrafe für diejenigen eingeführt, die der erzwungenen Konversion einer anderen Person für schuldig befunden werden. 
Das revidierte Gesetz von Uttar Pradesh über das Verbot der unrechtmässigen Konversion der Religion vom Jahr 2024 wurde am 30. Juli von der Staatsversammlung verabschiedet und wird in Kraft treten, sobald der Gouverneur es unterzeichnet hat.

Unrechtmässige oder illegale Konversionen sind solche, die durch Gewalt, Heirat, unzulässige Beeinflussung, Nötigung, Verleitung oder andere betrügerische Mittel zustande gekommen sind.

Nach dem ursprünglichen Gesetz (2021) konnte nur das Opfer oder ein Blutsverwandter eine Anzeige wegen Zwangskonversion erstatten. Nach der Unterzeichnung des neuen Gesetzes kann jedoch jeder bei der Polizei eine Anzeige erstatten. 

Diejenigen, die verhaftet und wegen Verstosses gegen die neue Verordnung angeklagt werden, kommen ins Gefängnis, und zwar ohne die Möglichkeit, eine Freilassung gegen Kaution zu beantragen. Zudem wurde die Höchststrafe von 10 Jahren auf lebenslange Haft erhöht.  

Im August befanden sich fast 30 Pastoren im Gefängnis, berichtete unsere lokale Partnerin Rekha Verma*. «In Uttar Pradesh waren 28 Pastoren im Gefängnis und warteten auf ihre Kaution. Zwei von ihnen wurden kürzlich auf Kaution freigelassen», sagte sie.

Christen fürchten um die Zukunft

Ein anderer lokaler Partner berichtete Open Doors, dass die Gemeindeleiter verängstigt sind. «Sie befürchten schreckliche Zeiten, da die neuen Änderungen die Verfolgung der christlichen Gemeinschaft beschleunigen und intensivieren werden», so unser Partner.
 

«Die Christen der ersten Generation werden die unmittelbare Wirkung spüren, denn sie werden intensiv ins Visier genommen, und die Hauskirchen und ihre Pastoren werden als anti-national betrachtet.»

Abhay Kumar*, Partner von Open Doors


Der Nationale Rat der Kirchen in Indien hat ebenfalls eine Erklärung veröffentlicht, in der er das neue Gesetz verurteilt. «Wir lehnen dieses Gesetz insofern ab, als es gegen die Bestimmungen der indischen Verfassung verstösst. Die Konversion an sich ist keine Straftat, es sei denn, sie wurde durch unzulässige Beeinflussung, Täuschung oder Nötigung herbeigeführt, was nur das Opfer geltend machen kann», heisst es in der Erklärung. 

«Das Anti-Konversionsgesetz greift in das verfassungsmässige Recht auf freie Religionsausübung und -bekenntnis ein, ein grundlegendes Menschenrecht, das sowohl von der indischen Verfassung als auch von internationalen Menschenrechtsstandards anerkannt wird.» 

Anti-Konversionsgesetze gegen Minderheiten eingesetzt

Uttar Pradesh, der grösste und bevölkerungsreichste Bundesstaat Indiens, verabschiedete 2021 erstmals ein Anti-Konversionsgesetz, das angeblich das verbieten soll, was hindu-nationalistische Gruppen als «Liebes-Dschihad» bezeichnen – den Vorwurf, dass muslimische Männer Hindu-Mädchen in die Ehe locken und sie gewaltsam zur Konversion zwingen.

Anti-Konversionsgesetze wurden in 12 indischen Bundesstaaten eingeführt, wo sie von hindu-nationalistischen Gruppen gegen religiöse Minderheiten wie Christen und Muslime eingesetzt wurden. Bislang wurden jedoch nur wenige Personen aufgrund dieser Gesetze verurteilt.

Uttar Pradesh ist mehrheitlich hinduistisch (70 %) und hat einen geschätzten Anteil von 22 % Muslimen und 0,25 % Christen. Im Juni wurden mindestens 13 Christen unter dem Vorwurf der Zwangskonversion verhaftet.

Indien steht auf dem Weltverfolgungsindex von Open Doors auf Platz 11 der Länder, in denen es am schwierigsten ist, als Christ zu leben.

*Namen aus Sicherheitsgründen geändert

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