Pressemeldungen Iran | 28 Juni 2021

Iran: Erste Christen anhand von neuem Strafgesetzbuch angeklagt

Die drei Männer mussten eine Kaution von 250 Millionen Tomans (12’000 Franken) zahlen, um freigelassen zu werden. Sie sind verpflichtet, sich wöchentlich auf der Polizeiwache zu melden.

 

 
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Sie sind die ersten im Iran, die nach dem neuen geänderten Artikel 500 angeklagt werden: Drei Christen wurden wegen von der staatlichen Doktrin abweichenden Propaganda angeklagt.

Anfang Mai wurden Milad Goodrazi, Amin Khaki und Alireza Nourmohammadi verhaftet. Ihnen wird wegen ihrer christlichen Aktivitäten «abweichende Propaganda und Lehre im Widerspruch zur heiligen Religion des Islam» vorgeworfen. Diese drei Mitglieder einer iranischen Kirche aus der Stadt Fardis in der Nähe von Teheran sind die ersten Christen, die unter das neue islamische Strafgesetzbuch fallen.

«Propaganda gegen den Staat»

Die drei Männer mussten eine Kaution von 250 Millionen Tomans (12’000 Franken) zahlen, um freigelassen zu werden. Sie sind verpflichtet, sich wöchentlich auf der Polizeiwache zu melden.

Dies ist nicht das erste Mal, dass diese drei Christen ins Visier der iranischen Sicherheitsdienste geraten sind. Im Jahr 2019 wurden sie wegen «Propaganda gegen den Staat» zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
In der Stadt Fardis durchsuchte die Polizei auch die Häuser von neun weiteren christlichen Familien. Es wurde niemand verhaftet, aber persönliche Gegenstände, darunter christliche Literatur, wurden beschlagnahmt. Diese Christen aus Fardis wurden gebeten, ein Dokument zu unterschreiben, in dem sie zustimmten, keinen weiteren Kontakt miteinander zu haben, weder physisch noch im Internet. Sie weigerten sich.

Geändertes islamisches Strafrecht

Die Änderungen der Artikel 499 und 500 des islamischen Strafgesetzbuches wurden im vergangenen Jahr, am 20. Mai 2020, vom iranischen Parlament verabschiedet. Der iranische Präsident Hassan Rohani hat sie am 18. Februar ratifiziert.
Artikel 500 sieht nun eine Strafe von zwei bis fünf Jahre Haft vor, mit Geldstrafen und sogar Auspeitschung. Der Straftatbestand ist «jede abweichende erzieherische oder bekehrende Tätigkeit» von Mitgliedern von «Sekten», die «dem heiligen Gesetz des Islam widersprechen oder es beeinträchtigen.» Dies gleich ob in der physischen Welt oder im Internet.
Verschiedene Menschenrechtsorganisationen haben sich gegen diese Änderungen ausgesprochen. Sie prangern repressive Gesetze an, die die individuellen Freiheiten noch mehr beschneiden.

Druck nimmt zu

Die neuen Änderungen des Strafgesetzbuches seien «eine Katastrophe» und «ein Bärendienst für die Justiz», sagte Mansour Borji, Advocacy-Direktor der NGO «Article18». Die Änderungen «werden noch mehr Unklarheit in einen bereits unklaren Satz von Gebühren bringen», sagte er. «Sie werden die Chancen verringern, dass ein Richter in der Lage sein wird, in einer toleranteren Weise gegenüber Hauskirchenmitgliedern zu handeln, indem sie mehr Spielraum im Gesetz bieten, um Anklage aus diesen vage definierten Gründen zu erheben.»


 

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