Pressemeldungen Kasachstan | 19 März 2022

Kasachstan: Wegen Glauben an Reise gehindert

In Kasachstan stehen derzeit mindestens sieben Christen auf der schwarzen Liste der Bürger, denen die Ausreise verboten ist.

 

 
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In Kasachstan stehen derzeit mindestens sieben Christen auf der schwarzen Liste der Bürger, denen die Ausreise verboten ist.

Seit 2013 steht Nikolai Novikov, der eine Baptistengemeinde besucht, auf der schwarzen Liste des kasachischen Justizministeriums. Wegen unbezahlter Bussgelder darf er das Land nicht verlassen. Es handelt sich um ungerechte Strafen, die ihm wegen seines Glaubens und seines christlichen Zeugnisses auferlegt wurden.

Ziviler Ungehorsam

«Natürlich würde ich gerne wieder reisen! Ich habe Familie in Russland, die ich lange nicht gesehen habe. Ich wurde zu vielen Hochzeiten eingeladen und konnte nicht dorthin gehen!», bedauert Nikolai.
Im Laufe der Jahre erhielt er wegen seines Glaubens viele Geldstrafen. Als Mitglied des «Council of Baptist Churches» weigerte er sich grundsätzlich, sie zu bezahlen. Die letzte datiert auf Januar 2021. Das einzige «Vergehen», das er begangen hat: Die Verbreitung christlicher Literatur. Nikolai erklärt die Gründe für seinen zivilen Ungehorsam: «Ich bin an nichts schuld, also werde ich nicht bezahlen.»
Er kann sich nicht dazu durchringen, dieses Unrecht hinzunehmen: Kirchen und Christen sollten nicht für die Ausübung ihres Rechts auf Religionsfreiheit bestraft werden. Und er ist nicht der Einzige: Neben Nikolai stehen sechs weitere Christen der Baptisten-Konfession auf der schwarzen Liste der Regierung.

Sehr starker Druck in allen Bereichen

Kasachstan ist ein überwiegend muslimisches Land. Unter dem Vorwand, gegen die islamistische Bedrohung zu kämpfen, kontrolliert die Regierung die Religionen streng. Nur staatlich genehmigte religiöse Aktivitäten sind erlaubt.
Auch wenn sich das Land in diesem Jahr vom 41. auf den 47. Platz auf dem Weltverfolgungsindex verbessert hat, ist der Druck auf die Gläubigen immer noch sehr gross. Zumal Anfang des Jahres neue Änderungen des Religionsgesetzes verabschiedet wurden. Sie erlegen Kirchen und Religionsgemeinschaften, die nicht staatlich genehmigt sind, neue Beschränkungen auf.

 


 

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